Bundesrat stimmt 2. DSAnpUG-EU zu

Bundesrat stimmt 2. DSAnpUG-EU zu

Seit mehr als einem Jahr ist die Datenschutzgrundverordnung in Kraft und nun hat der Bundesrat am 20. September 2019 zahlreichen Anpassungen der nationaler Vorschriften an diese geltende Verordnung zugestimmt, die der Bundestag bereits Ende Juni verabschiedet hatte. Das Gesetz wird jetzt im nächsten Schritt über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt. Das 2. DSAnpUG-EU soll am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.

Einführung

Da es sich bei der Datenschutzgrundverordnung um eine Europäische Verordnung handelt, gilt sie unmittelbar in allen Mitgliedsstaaten, d.h. die Datenschutzgrundverordnung muss nicht zuerst in nationales Recht umgesetzt werden. So musste der deutsche Gesetzgeber, wie die anderen nationalen Gesetzgeber, neue nationale Gesetze erlassen bzw. Gesetze an die Datenschutzgrundverordnung anpassen. Denn in der Datenschutzgrundverordnung sind sogenannte Öffnungsklauseln enthalten, die den nationalen Gesetzgeber dazu ermächtigt, die Regelungen der Datenschutzgrundverordnung zu konkretisieren und zu ergänzen. Nun gibt es einen Gesetzentwurf, der weitere Anpassungen und Konkretisierungen an der Europäischen Verordnung vornimmt.

Änderung BDSG

Durch den Entwurf zum 2. DSAnpUG-EU soll das 1. DSAnpUG-EU, aus dem das Bundesdatenschutzgesetz vom 30. Juni 2017 hervorgegangen ist, nachgebessert werden.
Nachfolgend die wichtigsten Änderungen:

  • Es sollen kleine Betriebe und Vereine entlastet werden: Die Pflicht, einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten zu benennen, wird künftig erst ab einer Personenzahl von 20 notwendig sein.
  • Die Einwilligung von Beschäftigten zur Datenverarbeitung kann künftig auch per Mail erfolgen, eine schriftliche Einwilligung ist nicht mehr zwingend notwendig.

Durch das 2. DSAnpUG-EU sollen kleine Betriebe oder Vereine nicht von den Pflichten der DSGVO entlastet werden, sondern nur von der Bestellpflicht nach dem Bundesdatenschutzgesetz.

DSGVO BDSG externerDatenschutzbeauftragter Gesetzesänderung Einwilligung

Maren Kübler

Maren Kübler

Datenschutz­beauftragte

veröffentlicht am

20. September 2019

Lernen wir uns kennen!

Sie haben Anmerkungen oder Fragen zum Thema? Oder benötigen Sie unsere Expertise? Kontaktieren Sie uns mit Ihrem Anliegen, wir freuen uns auf den gemeinsamen Austausch.

VELIT Consulting GmbH & Co. KG

Weitere Artikel lesen

In unserem Blog behandeln wir topaktuelle Themen rund um den Datenschutz und unsere Arbeit. Bleiben Sie immer informiert.

Die Vielfalt entdecken: Alternative Such­maschinen zu Google

19. December 2023

Die Vielfalt entdecken: Alternative Such­maschinen zu Google

Ein Meilenstein für Hinweisgeber – das Hinweisgeber­schutz­gesetz

14. December 2023

Ein Meilenstein für Hinweisgeber – das Hinweisgeber­schutz­gesetz

Entscheidung gefallen: Meta vs. Bundeskartellamt

07. July 2023

Entscheidung gefallen: Meta vs. Bundeskartellamt