Ein Jahr voll Datenschutz - unser Jahresrückblick 2020

Ein Jahr voll Datenschutz - unser Jahresrückblick 2020

Dieses Jahr wäre dann wohl geschafft! Wer hätte bei den letzten Weihnachts- und Silvestervorbereitungen an solch ein sorgenreiches Jahr gedacht? Wahrscheinlich niemand. Wir hoffen, dass Sie das Jahr über gesund geblieben sind und auch in diesen letzten Jahresabschnitt viel Elan stecken können. Doch bevor wir uns in eine längere Pause verabschieden, möchten wir unseren Jahresrückblick aus dem letzten Beitrag schließen und Ihnen mit einem kleinen Gedicht Weihnachtsstimmung zaubern.

Jahresrückblick Teil II

Den ersten Teil unseres Jahresrückblicks haben wir mit dem Bußgeld gegen die Gesellschaft H&M Hennes & Mauritz Online Shop A.B. & Co. KG beendet. Das Unternehmen hatte das Bußgeld, ohne Widerspruch einzulegen, angenommen. Anders ging 1 &1 Telecom GmbH im November letzten Jahres vor - sie legten gegen das verhängte Bußgeld durch den Bundesbeauftragten für Datenschutz in Höhe von 9,6 Millionen Euro Widerspruch ein. Am 11.11.2020 durfte das LG Bonn dann als erstes deutsches Gericht ein Urteil zu einem Millionenbußgeld verkünden. Das Urteil wurde mit Spannung bei allen Datenschützern erwartet. Schließlich kann das Gericht mit seinem Urteil Rechtsprechung zu wichtigen Grundsatzfragen im Bereich des Datenschutzrechtes fixieren und dadurch Stellung zum angestrebten Bußgeldmodell beziehen. Nach sechs Verhandlungstagen wurde dann das Urteil gesprochen: 1 & 1 Telecom GmbH muss doch keine 9, 6 Millionen Euro Strafe zahlen. Das Bußgeld wurde auf 900.000 Euro gekürzt, da es sich bei dem Internetanbieter um einen Einzelfall handelte und somit als geringer Datenschutzverstoß eingestuft wird. Dennoch, das LG Bonn hat gezeigt, dass Datenschutzverstöße nicht ohne Folgen bleiben.

Im Monat November wurden durch unsere Nachbarländer außerdem weitere hohe Bußgelder gegen Unternehmen in der EU verhängt.

Bevor wir unseren Jahresrückblick schließen, möchten wir noch kurz auf die Problematik des Drittlandtransfers eingehen. Mehrmals haben wir das SchremsII-Urteil in unseren Blogbeiträgen aufgegriffen. Auch in unserem letzten Jahresrückblick darf Herr Schrems natürlich nicht fehlen. In diesem Rechtsfall kommen definitiv die zwei Seiten einer Medaille zum Vorschein. Der EuGH hat zum Schutz der personenbezogenen Daten den Angemessenheitsbeschluss (Privacy-Shield) für ungültig erklärt, d. h. für Datenübermittlungen in die USA braucht man anderweitige Maßnahmen und Garantien.

Diese zusätzlichen Maßnahmen und Garantien hat der EuGH nicht mit Inhalt gefüllt. So hat sich Microsoft von sich aus zur Aufgabe gemacht und die vom EuGH geforderten Maßnahmen getroffen, um die Rechte des Betroffenen zu stärken. Maßnahmen, die das Unternehmen von nun an umzusetzen vermag, sind im "Additional Safeguards Addendum to Standard Contractual Clauses" nachzulesen. Die ersten Aufsichtsbehörden (Baden-Württemberg, Bayern und Hessen) haben bereits vorsichtig positiv Stellung dazu genommen. Wir finden es auch ein erster guter Ansatz, dass sich US-Dienstleister für den Schutz personenbezogener Daten einsetzen. Trotzdem weist die Problematik um den Drittlandtransfer weiter Schwächen auf. Sicherlich werden wir uns auch im nächsten Jahr in mehreren Blogbeiträgen mit der Thematik auseinandersetzen oder ein neues Seminar ins Leben rufen. Wir werden sehen. Aber das soll es jetzt mit dem Jahresrückblick gewesen sein.

Die Weihnachtsmaus & die Cookies

Die Weihnachtsmaus läuft durch's ganze Haus
und zieht dabei alle Stecker raus.
Schon bald beginnt die Weihnachtszeit,
zuvor hat die Maus einen Rat bereit:

„Es wird Zeit für den Weihnachtsschmaus,
die Tracking-Cookies bleiben heute aus!
Wenn Du doch willst analysieren,
musst Du zuvor umfassend informieren.

Notwendig sind die Hinweispflichten
die solltest Du unbedingt sichten.
Wer analysiert heimlich wie bisher
wird keine Freude haben mehr.

Ganz wichtig ist ein guter Zweck
oder die Einwilligung durch den, der betroffen -
Sonst sind die Cookies ganz schnell weg,
Und das verhängte Bußgeld nach oben hin offen."

Das rät sie Dir, die kleine Maus,
denn mit der DSGVO kennt sie sich aus.
Drum lass die Tracking-Cookies lieber weg
und erspare Dir diesen Cookie-Banner Schreck!

Die rechtlichen Vorgaben - zu unserem Entsetzen -
können viele auch nach einem Jahr noch nicht umsetzen.
Komm auf uns zu und lern uns kennen,
Gemeinsam werden wir das schon stemmen.

Wir machen Datenschutz - verständlich & sicher umgesetzt,
damit du mit Deinen Cookies kein Recht verletzt.
Nach Weihnachten sind wir wieder für Dich da
und werden Dein kompetenter Partner im neuen Jahr.

VELIT Consulting wünscht frohe Weihnachten!

Mit diesem Datenschutz-Weihnachtsgedicht bedanken wir uns für Ihr Interesse, die spannenden Herausforderungen, das entgegengebrachte Vertrauen und die freundschaftliche Zusammenarbeit. Das Jahr 2020 hat einiges von uns allen abverlangt. Wir wünschen Ihnen und Ihrer Familie ein ruhiges und besinnliches Weihnachtsfest, Gesundheit, Glück und viel Erfolg für das neue Jahr! Verlieren Sie nicht den Mut, gemeinsam schaffen wir auch das nächste Jahr.

Wir hoffen, Sie bleiben uns als Leser unseres Blogs auch im neuen Jahr treu. Der Datenschutz wird uns weiterhin auf "Trapp" halten und mit spannenden Entscheidungen einen Weg weisen. Bis dahin, ganz herzliche Grüße.

DSGVO Datenpanne Datenübermittlung TrackingCookie Weihnachten

Maren Kübler

Maren Kübler

Datenschutz­beauftragte

veröffentlicht am

04. December 2020

Lernen wir uns kennen!

Sie haben Anmerkungen oder Fragen zum Thema? Oder benötigen Sie unsere Expertise? Kontaktieren Sie uns mit Ihrem Anliegen, wir freuen uns auf den gemeinsamen Austausch.

VELIT Consulting GmbH & Co. KG

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