Um eine Rechtsvorschrift durchzusetzen, sind Bußgelder und Sanktionen ein beliebtes Mittel. So auch bei der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Viele Unternehmen mussten seit Inkrafttreten der Verordnung schon etliche Bußgelder nach DSGVO bezahlen. So sind dabei mehrere Millionen an Bußgeldern gegen Unternehmen zusammengekommen. Dies betrifft nicht nur große Unternehmen, sondern auch mittelständische oder kleine Betriebe, für die ein mögliches Bußgeld besonders belastend sein kann.
Doch wer die Anforderungen der DSGVO rechtskonform umsetzt, braucht keine Angst vor Bußgeldern zu haben. VELIT Consulting unterstützt Sie dabei, die Vorgaben der DSGVO korrekt umzusetzen.
Um Bußgelder zu vermeiden, ist der erste Schritt das Vertrautmachen möglicher Verstöße gegen die DSGVO. Wir schulen Sie und Ihre Mitarbeiter:innen, damit Sie Datenpannen gezielt vermeiden können. Außerdem analysieren wir mit Ihnen gemeinsam Ihre Unternehmensprozesse und geben Ihnen konkrete Handlungsempfehlungen zur sicheren Umsetzung der DSGVO an die Hand. VELIT Consulting ist Ihr kompetenter Ansprechpartner bei allen Fragen rund um Datenschutz & Datensicherheit.
Sie haben eine Datenpanne in Ihrem Unternehmen festgestellt? Dann ist schnelles Handeln gefragt. Wir unterstützen Sie mit unserer Erfahrung beim Kontakt mit der Aufsichtsbehörde und zeigen Ihnen, wie Sie in Zukunft die DSGVO sicher umsetzen können.
Die DSGVO wurde am 14. April 2016 als Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates verabschiedet, trat daraufhin am 24. Mai 2016 in Kraft und soll der Vereinheitlichung der Regeln zur Verarbeitung personenbezogener Daten dienen. Die DSGVO kommt seit dem 25. Mai 2018 zur Anwendung und soll so einerseits den Verbraucherschutz stärken und andererseits den innereuropäischen Verkehr personenbezogener Daten über die Landesgrenzen der Mitgliedsstaaten hinweg genauso ermöglich, wie der Verkehr solcher Daten innerhalb eines Mitgliedsstaats.
Da es sich bei der DSGVO um eine Europäische Verordnung handelt, gilt sie unmittelbar in allen Mitgliedsstaaten, d.h. die DSGVO muss nicht zuerst in nationales Recht umgesetzt werden. In der DSGVO sind aber Öffnungsklauseln enthalten, die den nationalen Gesetzgeber dazu ermächtigt, die Regelungen der DSGVO zu konkretisieren und zu ergänzen. Der deutsche Gesetzgeber musste also, wie die anderen nationalen Gesetzgeber, neue nationale Gesetze erlassen, um die Vorschriften aus der DSGVO mit dem bestehenden deutschen Recht bestmöglich in Einklang bringen zu könenn. Das nationale Gesetz zum Datenschutz in Deutschland heißt Bundesdatenschutzgesetz-neu.