Datenschutz­beauftragter

Ein Datenschutz­beauftragter berät und unterstützt Unternehmen bei der Einführung und Einhaltung aller internen und externen datenschutz­relevanten Themen. Die Figur und damit verbunden die Pflicht zur Benennung dessen gab es in Deutschland bereits lange vor der Einführung der Datenschutz­grundverordnung. Mit der Datenschutz­grundverordnung wurde das Konzept des Datenschutz­beauftragten endlich europaweit etabliert. Die Pflicht zur Benennung hängt von der Kerntätigkeit des Unternehmens ab und ist in Art. 37 DSGVO geregelt. Daneben regelt unser nationales Datenschutzgesetz in § 38 BDSG-neu weitere Anwendungsfälle.

Maren Kübler
Jennifer Schild
Christian Wack
Dr. Karl-J. Wack
Hubert Beeck

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Von der Erstberatung über die Projektbegleitung bis hin zu kontinuierlichen Verbesserungen oder die Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten – Wir stehen Ihnen als Partner kompetent zur Seite.

VELIT Consulting

Interner und externer Datenschutz­beauftragter

Den Unternehmen bleibt es selbst überlassen, ob sie einen Mitarbeiter zum internen Datenschutz­beauftragten oder einen externen Datenschutz­beauftragten benennen. Die Unternehmen sollten bei der Auswahl eines entsprechenden Datenschutz­beauftragten stets darauf achten, dass dieser bei Erfüllung seiner Aufgaben keinem Interessenskonflikt unterliegt und die notwendige Fachkunde mitbringt. Besonders hervorzuheben bei der Benennung eines internen Datenschutz­beauftragten ist, dass hierbei die Haftung für mögliche, etwaige Verstöße weiterhin bei der Geschäftsführung, der Leitung des Unternehmens, liegt.

Unsere Leistungen im Überblick

Wir machen Datenschutz - sicher und einfach. Wir sind kompetente Partner und bieten ein umfassendes Leistungsportfolio an. Dadurch schaffen wir Ihnen die notwendigen Freiräume, damit Sie sich voll und ganz auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.

IT-Sicherheit

Datenschutz

Consulting

Externe Datenschutz­beauftragte

Seminare

Beschäftigte schulen

Aufgaben eines Datenschutz­beauftragten

Die Aufgaben eines Datenschutz­beauftragten sind in Art. 39 DSGVO gesetzlich festgehalten.

Unsere Arbeitsweise stützt sich auf diese gesetzliche Grundlage. Im engen Austausch erarbeiten wir mit Ihnen gemeinsam einen Umsetzungsplan der Anforderungen aus DSGVO und BDSG und sprechen Ihnen Maßnahmen- und Optimierungsempfehlungen aus. Als externe Datenschutz­beauftragte überwachen wir während der gesamten Dienstlaufzeit die Erfüllung und Einhaltung aller datenschutzrechtlichen Anforderungen im Unternehmen. Wir arbeiten nicht nur eng mit Ihnen zusammen, sondern übernehmen auch die Kommunikation und Fallbearbeitung mit der Aufsichtsbehörde. Weiterhin dienen externe Datenschutz­beauftragte als eine ständige Anlaufstelle für Beschäftigte und Betroffene.