Die DSGVO trat am 25. Mai 2016 als Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates in Kraft und soll der Vereinheitlichung der Regeln zur Verarbeitung personenbezogener Daten dienen. So kann einerseits der Verbraucherschutz umfassender werden und andererseits der innereuropäische Verkehr personenbezogener Daten über die Landesgrenzen der Mitgliedsstaaten hinweg genauso möglich sein, wie der Verkehr solcher Daten innerhalb eines Mitgliedsstaats.
Da es sich bei der DSGVO um eine Europäische Verordnung handelt, gilt sie unmittelbar in allen Mitgliedsstaaten, d.h. die DSGVO muss nicht zuerst in nationales Recht umgesetzt werden. Das alte bestehende Recht zum Datenschutz wird seit dem 25. Mai 2018 von der DSGVO ersetzt. Der deutsche Gesetzgeber musste, wie die anderen nationalen Gesetzgeber, neue nationale Gesetze erlassen. In der DSGVO sind aber Öffnungsklauseln enthalten, die den nationalen Gesetzgeber dazu ermächtigt, die Regelungen der DSGVO zu konkretisieren und zu ergänzen. Das nationale Gesetz zum Datenschutz in Deutschland heißt Bundesdatenschutzgesetz-neu (BDSG-neu).
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Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates, die die Regeln zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch nicht-öffentliche (private Unternehmen) und öffentliche Stellen (Behörden) EU-weit im Zeitalter der Digitalisierung vereinheitlicht. Das Verfahren zum Erlass der DSGVO zog sich über viele Jahre hin und wurde am 14. April 2016 als Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates verabschiedet. Schlussendlich trat die DSGVO am 24. Mai 2016 in Kraft und kommt seit dem 25. Mai 2018 zur Anwendung. Die DSGVO betrifft sowohl kleinere, mittelständische, sowie große Unternehmen, die ihre Prozesse bis zum 25. Mai 2018 umstellen und an die neue Verordnung entsprechend anpassen mussten.