Externer Datenschutz­beauftragter

Ein Datenschutz­beauftragter und die damit verbundene Pflicht zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten gab es in Deutschland bereits vor Einführung der DSGVO. Mit der Datenschutzgrundverordnung wurde das Konzept des Datenschutz­beauftragten europaweit etabliert. Die Pflicht zur Benennung hängt von der Kerntätigkeit des Unternehmens ab und ist in Art. 37 DSGVO geregelt. Daneben regelt unser nationales Datenschutzgesetz in § 38 BDSG-neu weitere Anwendungsfälle. Ein vorsätzliches und fahrlässiges Versäumnis der Benennung eines betrieblichen Datenschutz­beauftragten stellt eine bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeit dar.

Maren Kübler
Jennifer Schild
Christian Wack
Dr. Karl-J. Wack
Hubert Beeck

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Unser Team besteht aus einer Kombination von IT-Expert:innen und Jurist:innen, damit wir Ihnen die bestmögliche Beratung anbieten können. Profitieren auch Sie von unserem software-entwicklungsnahen Know-how und unserer Expertise.

VELIT Consulting

Vorteile eines externen Datenschutz­beauftragten

Die komplexen Anforderungen des Datenschutzes können auch durch einen internen Datenschutz­beauftragten bewältigt werden. Für die Bearbeitung müssen Beschäftigte allerdings von der Kerntätigkeit freigestellt und gesondert auf Vorschriften des Datenschutzrechts geschult werden.

Wir stellen Ihnen einen externen Datenschutz­beauftragten zur Seite

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Unsere Datenschutz­beauftragten unterstützen Sie bei der Umsetzung datenschutz­rechtlicher Vorschriften und sind Ihre kompetenten Ansprechpartner bei allen Fragen rund um Datenschutz & Datensicherheit.

Unsere Leistungen im Überblick

Wir machen Datenschutz - sicher und einfach. Wir sind kompetente Partner und bieten ein umfassendes Leistungsportfolio an. Dadurch schaffen wir Ihnen die notwendigen Freiräume, damit Sie sich voll und ganz auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.

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Aufgaben eines Datenschutz­beauftragten

Die Aufgaben des Datenschutz­beauftragten sind in Art. 39 DSGVO gesetzlich festgehalten.

Unsere Arbeitsweise stützt sich auf diese gesetzliche Grundlage. Im engen Austausch erarbeiten wir mit Ihnen gemeinsam einen Umsetzungsplan der Anforderungen aus DSGVO und BDSG und sprechen Ihnen Maßnahmen- und Optimierungsempfehlungen aus. Als externe Datenschutz­beauftragte überwachen wir während der gesamten Dienstlaufzeit die Erfüllung und Einhaltung aller datenschutzrechtlichen Anforderungen im Unternehmen. Wir arbeiten nicht nur eng mit Ihnen zusammen, sondern übernehmen auch die Kommunikation und Fallbearbeitung mit der Aufsichtsbehörde. Weiterhin dienen externe Datenschutz­beauftragte als eine ständige Anlaufstelle für Beschäftigte und Betroffene.