Die letzten beiden Jahre haben Unternehmen durch den Ausbruch des COVID-19 (Corona SARS-CoV-2) Virus und die damit ausgelöste Konjunkturkrise sowie durch die weiteren Weltgeschehnisse nachhaltig verändert. Unternehmen mussten sich vermehrt auf ihr Hauptgeschäft konzentrieren, für Aus- und Weiterbildungen blieben oft keine Mittel mehr zur Verfügung.
Um weiterhin leistungs- und wettbewerbsfähig bleiben zu können, hat das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus ein Förderprogramm zur betrieblichen Weiterbildung ins Leben gerufen, um somit die wirtschaftlichen Folgen abzumildern und dadurch einen Beitrag zur Erholung der Wirtschaft zu leisten.
Ziel des Förderprogramms ist es, durch die Bezuschussung der Kursgebühren die Attraktivität der betrieblichen Weiterbildung zu erhöhen. Der Zuschuss wird vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus aus REACT-EU-Mitteln der Europäischen Union finanziert.
Weiterführende Informationen finden Sie unter:
https://www.esf-bw.de/esf/nc/esf/allgemein/reacteu
Damit Sie über zukünftige Fördermöglichkeiten informiert bleiben, kontaktieren Sie uns gerne! Wir melden uns bei Ihnen, wenn wir eine passende Förderung für Sie anbieten können.
Die nachfolgenden Seminare sind förderfähig. Sichern Sie sich jetzt einen Zuschuss von 50% der förderfähigen Kursgebühren in Form einer Anteilsfinanzierung.
Insgesamt wird ein Zuschuss von 50% der förderfähigen Kursgebühren in Form einer Anteilsfinanzierung gewährt. Dadurch wird bei den von uns angebotenen Seminaren für Sie lediglich die reduzierte Kursgebühr fällig. Der letzte mögliche Schulungstag ist der 31. Dezember 2022.
Wenn Sie die Zuwendungsvoraussetzungen erfüllen, bezahlen Sie grundsätzlich nur die reduzierte Kursgebühr. Die administrative Abwicklung erledigen wir als Anbieter.
Zielgruppe sind Mitarbeiter/innen bzw. Betriebsangehörige von Betrieben in Baden-Württemberg, die an einer einzelbetriebliche Anpassungsfortbildung teilnehmen. Fachkurse zur einzelbetrieblichen Weiterbildung können ausschließlich von Betrieben in Baden-Württemberg für ihre Mitarbeiter/innen bzw. Betriebsangehörigen gebucht werden. Förderfähig sind Betriebe, die den maximalen Betrag für De-mimimis-Beihilfen zum Zeitpunkt der Abgabe der De-minimis-Erklärung nicht überschreiten.