Grundsatz der Rechtmäßigkeit

Die DSGVO verfolgt sieben Grundsätze die in Art. 5 Abs. 1 und Abs. 2 nachzulesen sind. Diese Grundsätze geben vor, welche Anforderungen bei der Vearbeitung von personenbezogenen Daten umgesetzt werden müssen. Der Grundsatz der Rechtmäßigkeit ist auch unter Verarbeitung nach Treu und Glauben und Grundsatz der Transparenz bekannt. In seiner Gesamtheit besagt dieser Grundsatz, dass die personenbezogenen Daten auf rechtmäßige Weise, nach Treu und Glauben und in einer für die betroffene Person nachvollziehbaren Weise verarbeitet werden müssen. Das bedeutet, dass die Daten nur so verarbeitet werden dürfen, wie es bei der Erhebung angegeben wurde. Der Verantwortliche muss, um den Grundsatz der Rechtmäßigkeit zu gewährleisten, alle Informationen, insbesondere die Rechtsgrundlage und Mitteilungen zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten leicht zugänglich und verständlich in klarer und einfacher Sprache zur Verfügung stellen.

Maren Kübler
Jennifer Schild
Christian Wack
Dr. Karl-J. Wack
Hubert Beeck

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Rechtmäßigkeit

Der Grundsatz der Rechtmäßigkeit besagt, dass die Verarbeitung von personenbezogenen Daten nach DSGVO grundsätzlich verboten ist. Einzig und allein, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, wird die Verarbeitung rechtmäßig. Diese Voraussetzungen werden in Artikel 6 der DSGVO aufgelistet. Um die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung zu gewährleisten muss mindestens eine der Bedingungen erfüllt sein:

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Grundsätze nach DSGVO

In DSGVO Art. 5 werden verschiedene Grundsätze statuiert, welche aufzeigen, wie datenschutzkonform mit personenbezogenen Daten umgegangen werden soll. Jeder dieser Grundsätze geht auf unterschiedliche Faktoren des Datenschutzes ein.

Personenbezogene Daten müssen...

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Personenbezogene Daten

Die betroffene Person ist identifizierbar, wenn sie direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind. In der Praxis fallen darunter sämtliche Daten, die einer natürlichen Person zugeordnet werden oder zugeordnet werden können.

Die personenbezogene Daten müssen sich immer auf eine natürliche Person beziehen. Bei Daten über juristische Personen wie beispielsweise Rechtsformen, Stiftungen und Körperschaften greift die Datenschutzgrundverordnung nicht.

Neben den einfachen personenbezogene Daten, gibt es noch eine Klasse der sensiblen personenbezogenen Daten. Diese sensiblen personenbezogenen Daten wie beispielsweise die rassische oder ethnische Herkunft, politische Meinungen sowie genetische, biometrische und Gesundheitsdaten genießen ein höheres Schutzgut.