Der Gesetzgeber hat bereits vor vielen Jahren eine Impressumspflicht erlassen. Die genauen Anforderungen an ein Impressum sind im Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) geregelt. So muss nach § 5 DDG jeder Verantwortliche, der im Internet Waren oder Dienstleistungen anbietet, den Nutzer darüber aufklären, mit wem man es auf den Seiten zu tun hat. Wenn Sie eine Webseite ausschließlich zu privaten und familiären Zwecken führen, sind Sie von der Impressumspflicht befreit.
Wir helfen Ihnen ein rechtssicheres Impressum zu erstellen und Ihre Unternehmensprozesse DSGVO-konform anzupassen.
Beim Erstellen von Datenschutz-Nachweisen, wie beispielsweise Impressum oder Datenschutzinformation, gibt es viele verschiedene Vorgaben zu beachten. Vor allem im rechtlichen Kontext ist es riskant beim Erstellen dieser Nachweise Fehler zu verursachen oder Lücken zu lassen. Diese können bei Problemen oder Vorkommnissen teure Folgen haben. Um diesen Situationen zu entgehen, ist es empfehlenswert Expert:innen zurate zu ziehen. Diese können beim Erstellen der Datenschutz-Nachweise helfen oder komplett übernehmen. So sind Sie immer auf der sicheren Seite.
Zum Erstellen der verschiedenen Datenschutz-Nachweise sind jeweils unterschiedliche Aspekte des Unternehmens und rechtliche Vorstellungen relevant. Es ist entscheidend, die Prozesse innerhalb des Unternehmens genau zu kennen, um zu ermitteln, welche Nachweise erstellt werden sollten und wie der Inhalt ausfallen muss. Beim Erstellen dieser Datenschutz-Nachweise gibt es einige allgemeine Formulierungen, aber auch einzelne Abschnitte, die auf unternehmensspezifischen Gegebenheiten beruhen.