Kirchen und Religionen ist es nach Art. 91 DSGVO möglich, ein eigenes Datenschutzrecht zu erlassen, seine Anwendung zu beaufsichtigen und vor kircheneigenen Gerichten zu überprüfen. Die großen Kirchen in Deutschland, die evangelische und katholische Kirche, haben ein entsprechendes kirchliches Datenschutzrecht erlassen, schon Jahrzehnte bevor in der Europäischen Union die DSGVO in Kraft trat. Kirchlicher Datenschutz ist also kein neues Konzept.
Aufgrund dessen, dass die DSGVO im Einklang mit den kirchlichen Datenschutzgesetzen stehen soll bzw. die
kirchlichen mit der DSGVO, erkennt man die DSGVO in beiden kirchlichen Datenschutzrechten
wieder. Kirchlicher Datenschutz enthält meist wortwörtlich Begrifflichkeiten und Regelungen der DSGVO.
Kirchlicher Datenschutz ist für mehr Menschen relevant, als man zunächst ahnt: Auch wenn die Mitgliederzahlen
in den jeweiligen Kirchen sinken, gehört noch fast die Hälfte der Deutschen der römisch-katholischen oder evangelischen Kirche
an. Zudem gibt es eine Vielzahl an kirchlichen Arbeitgeber:innen wie beispielsweise kirchliche
Krankenhäuser, Kindertagesstätten, Schulen, Altenheime
und Jugendverbände, für die kirchlicher Datenschutz relevant ist. So ist sicherlich jeder von uns, ob gewollt
oder nicht, bereits einmal mit dem kirchlichen Datenschutz in Berührung gekommen.
Der Begriff Datenschutz ist in Art. 8 Grundrechtecharta verankert und kann anhand dieser Gesetzesnorm, die im Übrigen für alle Mitgliedstaaten bindendes Recht ist, genauer definiert werden. Im Duden wird der Datenschutz als "Schutz der Bürger:innen vor unbefugter Erhebung, Speicherung und Weitergabe von Daten, die ihre Person betreffen" beschrieben. Diese Thematik ist vor allem im digitalen Kontext relevant und präsent. Durch das stetige Weiterentwickeln von Technologien nimmt auch die Erhebung, Verarbeitung und Weitergabe von Daten zu. Die Datenschutz-Grundverordnung, kurz DSGVO, dient zur Vereinheitlichung der Regeln zur Verarbeitung personenbezogener Daten innerhalb der EU. Hier werden unter anderem verschiedene Rechte der Betroffenen geregelt, wie beispielsweise das Recht auf Auskunft, sowie Grundsätze festgelegt, welche einen datenschutzkonformen Umgang mit den erhobenen Daten sicherstellen. Um Daten rechtmäßig zu verarbeiten und dem Datenschutz gerecht zu werden, bedarf es einer Rechtsgrundlage gemäß DSGVO, sowie einer Einwilligungserklärung des Betroffenen oder der Betroffenen.
Bei einer Kirche handelt es sich um einen geweihten Versammlungsort für Personen, die dem christlichen Glauben
zugehörig sind. Diese können dort Gottesdienste oder andere christliche Rituale abhalten. Der Ursprung des Begriffs „Kirche“
lässt sich in etwa auf das 8. Jahrhundert datieren und zurückzuführen ist der Begriff auf das althochdeutsche Wort „kirihha“ und
das mittelhochdeutsche Wort „kirche“.
Neben dem Gebäude selbst lässt sich die Kirche aber auch als Organisation definieren. In der evangelischen
Kirche in Baden beispielsweise stellt eine Pfarrgemeinde die grundlegende örtliche Einheit dar. Diese arbeiten
allerdings nur auf Basis des kirchlichen Rechts und dürfte deswegen im Bereich des staatlichen Rechts nicht tätig werden. Das
bedeutet, dass die Pfarrgemeinde beispielsweise keine Verträge schließen kann. Um dennoch geschäftsfähig zu sein, schließen sich
Pfarrgemeinden zu Kirchengemeinden zusammen, denn diese unterliegen dem öffentlichen Recht.
Im Allgemeinen tritt die Kirche aber auch als Unternehmen auf. Denn etwa zwei Millionen in kirchlichen
Unternehmen und Institutionen beschäftigte Menschen machen die Kirche zum größten privatrechtlichen Arbeitgeber
Deutschlands.