Mitarbeiter­qualifizierung Datenschutz

Der Stellenwert einer Mitarbeiterqualifizierung im Unternehmen nimmt heutzutage eine immer größer werdende Rolle ein. Von Mitarbeiterqualifikationen profitieren nicht nur Arbeitgeber durch besser an die Anforderungen an das Unternehmen angepasste Arbeitnehmer:innen. Auch Arbeitnehmer:innen können durch Mitarbeiterqualifikationen besser voneinander lernen, aber auch komplexere Sachverhalte neu denken.

Im Bereich des Datenschutzes ist eine kontinuierliche Mitarbeiterqualifizierung unabdingbar. Die datenschutzrechtlichen Vorgaben ändern sich dank fortschreitender Technologien, sowie durch Rechtsprechung als auch durch Handlungsempfehlungen der Aufsichtsbehörden fortlaufend.

Maren Kübler
Jennifer Schild
Christian Wack
Dr. Karl-J. Wack
Hubert Beeck

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Von der Erstberatung über die Projektbegleitung bis hin zu kontinuierlichen Verbesserungen oder die Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten – Wir stehen Ihnen als Partner kompetent zur Seite.

VELIT Consulting

Mitarbeiterqualifikation bedeutet Vorsprung

Denken Sie immer einen Schritt voraus und qualifizieren Sie rechtzeitig Ihre Mitarbeiter:innen. So können Sie Ihren Interessenten, Kunden und Dienstleistern einen hohen Qualitätsstandard garantieren, aber auch die Mitarbeiterbindung zum Unternehmen kann mittels Mitarbeiterqualifikation erhöht werden. Auch Ihre Mitarbeiter:innnen können/wollen zu Experten auf einzelnen Fachgebieten werden.

Die Mitarbeiterqualifizierung kann auf unterschiedlichen Wegen durchgeführt werden - in Präsenz, online oder eine Kombination aus beidem. Mit unseren Mitarbeiterqualifikationen können Sie sich auf jeden Fall sicher sein, dass für jeden etwas Ansprechendes dabei ist.

Nutzen Sie heute noch Ihr Wissen und Ihren Vorsprung aus und melden Sie sich und Ihre Mitarbeiter:innen für unsere Datenschutz-Mitarbeiterqualifikationen an.

Unsere Leistungen im Überblick

Wir machen Datenschutz - sicher und einfach. Wir sind kompetente Partner und bieten ein umfassendes Leistungsportfolio an. Dadurch schaffen wir Ihnen die notwendigen Freiräume, damit Sie sich voll und ganz auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.

IT-Sicherheit

Datenschutz

Consulting

Externe Datenschutz­beauftragte

Seminare

Beschäftigte schulen

Datenschutz

Der Begriff Datenschutz ist in Art. 8 Grundrechtecharta verankert und kann anhand dieser Gesetzesnorm, die im Übrigen für alle Mitgliedstaaten bindendes Recht ist, genauer definiert werden. Im Duden wird der Datenschutz als "Schutz der Bürger:innen vor unbefugter Erhebung, Speicherung und Weitergabe von Daten, die ihre Person betreffen" beschrieben. Diese Thematik ist vor allem im digitalen Kontext relevant und präsent. Durch das stetige Weiterentwickeln von Technologien nimmt auch die Erhebung, Verarbeitung und Weitergabe von Daten zu. Die Datenschutz-Grundverordnung, kurz DSGVO, dient zur Vereinheitlichung der Regeln zur Verarbeitung personenbezogener Daten innerhalb der EU. Hier werden unter anderem verschiedene Rechte der Betroffenen geregelt, wie beispielsweise das Recht auf Auskunft, sowie Grundsätze festgelegt, welche einen datenschutzkonformen Umgang mit den erhobenen Daten sicherstellen. Um Daten rechtmäßig zu verarbeiten und dem Datenschutz gerecht zu werden, bedarf es einer Rechtsgrundlage gemäß DSGVO, sowie einer Einwilligungserklärung des Betroffenen oder der Betroffenen.