Das Verhindern von Datenverlust und/oder Missbrauch steht im Fokus der rechtskonformen Datenverarbeitung. Eine rechtskonforme Datenverarbeitung läuft ab, wenn im Zuge der Datensicherheit geeignete technische und organisatorische Maßnahmen (TOM) umgesetzt werden. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) fordert die Dokumentation der TOM.
Setzen Sie jetzt umfangreiche Maßnahmen für mehr Datensicherheit in Ihrem Unternehmen um und seien Sie so möglichen Angreifern den entscheidenden Schritt voraus. Unsere Expert:innen helfen Ihnen dabei, diese Maßnahmen zu konkretisieren und nachhaltig umzusetzen.
Die Sicherheitsmaßnahmen nach der DSGVO lassen sich in zwei Gruppen einteilen, aus denen sich der Begriff TOM zusammensetzt: technische und organisatorische Maßnahmen. Diese fokussieren sich jeweils auf unterschiedliche Aspekte, um gemeinsam die Sicherheit der Daten und Systeme zu gewährleisten.
Wir zeigen Ihnen geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um die Datensicherheit innerhalb Ihres Unternehmens, Ihres Vereins oder Ihrer Organisation zu gewährleisten.
Oft werden die Begriffe Datenschutz und Datensicherheit in einem Atemzug genannt, obwohl es sich hierbei keinesfalls um Synonyme handelt. Während im Bereich des Datenschutzes vor allem personenbezogene Daten im Vordergrund stehen, kümmert sich die Datensicherheit um alle Arten an Informationen und Systeme. Im Speziellen wird sich bei der Datensicherheit auf die technischen Aspekte fokussiert, welche dazu dienen, die Daten zu schützen.
Innerhalb der Datensicherheit werden die Ziele Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit verfolgt. Unter Vertraulichkeit versteht man in diesem Zusammenhang, dass auf Daten und Systeme nur von befugten Nutzer:innen zugegriffen werden kann. Die Integrität stellt sicher, dass Daten und Systeme nur von berechtigten Nutzer:innen verändert werden können. Unbefugte Manipulationen aber auch technische Defekte, welche die Unversehrtheit der Daten gefährden, sind vorzubeugen und zu vermeiden. Die Verfügbarkeit gewährleistet, dass die Daten und Systeme für befugte Nutzer:innen im Bedarfsfall zugänglich und funktionsfähig sind.
Maßnahmen zur Datensicherheit werden unter anderem in der DSGVO beispielsweise in den sogenannten technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM) beschrieben.