Technische und organisatiorische Maßnahmen (TOM) nach DSGVO

Die Gewährleistung eines angemessenen Schutzniveaus stellt eine absolute Kernanforderung an die rechtskonforme Datenverarbeitung dar, denn so können Datenverlust und/oder Missbrauch verhindert werden. Dabei soll ein Schutzniveau erreicht werden, das insbesondere dem Stand der Technik und dem Risiko angemessen ist. Bei der Herstellung eines angemessenen Schutzniveaus stehen sich Aufwand und Risiko gegenüber und müssen entsprechend abgewogen werden.

Durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen (TOM), die auch in der DSGVO verankert sind, kann ein geeignetes Schutzniveau etabliert werden.

Maren Kübler
Jennifer Schild
Christian Wack
Dr. Karl-J. Wack
Hubert Beeck

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VELIT Consulting

Technische und organisatorische Maßnahmen nach DSGVO

Die DSGVO gibt in Art. 32 Abs. 1 einige Maßnahmen vor, welche getroffen werden müssen, um ein angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

TOM schließen unter anderem ein:

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Unsere Leistungen im Überblick

Wir machen Datenschutz - sicher und einfach. Wir sind kompetente Partner und bieten ein umfassendes Leistungsportfolio an. Dadurch schaffen wir Ihnen die notwendigen Freiräume, damit Sie sich voll und ganz auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.

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Praktische Beispiele für geeignete technische und organisatorische Maßnahmen

Da die technischen und organisatorischen Maßnahmen innerhalb der DSGVO recht abstrakt beschrieben werden, können praktische Beipsiele dabei helfen, die Maßnahmen besser zu verstehen.

Beispiele für TOM

Wir zeigen Ihnen geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um die Datensicherheit innerhalb Ihres Unternehmens, Ihres Vereins oder Ihrer Organisation zu gewährleisten.

DSGVO

Die DSGVO wurde am 14. April 2016 als Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates verabschiedet, trat daraufhin am 24. Mai 2016 in Kraft und soll der Vereinheitlichung der Regeln zur Verarbeitung personenbezogener Daten dienen. Die DSGVO kommt seit dem 25. Mai 2018 zur Anwendung und soll so einerseits den Verbraucherschutz stärken und andererseits den innereuropäischen Verkehr personenbezogener Daten über die Landesgrenzen der Mitgliedsstaaten hinweg genauso ermöglich, wie der Verkehr solcher Daten innerhalb eines Mitgliedsstaats.

Da es sich bei der DSGVO um eine Europäische Verordnung handelt, gilt sie unmittelbar in allen Mitgliedsstaaten, d.h. die DSGVO muss nicht zuerst in nationales Recht umgesetzt werden. In der DSGVO sind aber Öffnungsklauseln enthalten, die den nationalen Gesetzgeber dazu ermächtigt, die Regelungen der DSGVO zu konkretisieren und zu ergänzen. Der deutsche Gesetzgeber musste also, wie die anderen nationalen Gesetzgeber, neue nationale Gesetze erlassen, um die Vorschriften aus der DSGVO mit dem bestehenden deutschen Recht bestmöglich in Einklang bringen zu könenn. Das nationale Gesetz zum Datenschutz in Deutschland heißt Bundesdatenschutzgesetz-neu.