Unternehmens­förderung

VELIT Consulting ist autorisierter Berater im Unternehmens­förderungsprogramm des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Der unternehmerische Alltag steckt voller Herausforderungen, bei denen ein Expertenrat oft hilfreich sein kann. Als Gründer oder Unternehmer wird oftmals eine professionelle Beratung in einem Themengebiet benötigt. Da bei einer individuellen Betreuung auch entsprechende Kosten anfallen, hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eine Förderinitiative ins Leben gerufen, die bis zu 80 Prozent der anfallenden Kosten für Beratungsdienstleistungen trägt. Der Beratungszuschuss mit dem vollständigen Namen Förderung unternehmerischen Know-hows“ fasst die bisher angebotenen Förderprogramme „Förderung unternehmerischen Know-Hows durch Unternehmensberatung“, „Gründercoaching Deutschland“, „Turn-Around-Beratung“ und „Runder Tisch“ unter einem gemeinsamen Namen zusammen.

Maren Kübler
Jennifer Schild
Christian Wack
Dr. Karl-J. Wack
Hubert Beeck

Kontaktieren Sie uns!

Von der Erstberatung bis zur Projektbegleitung - unsere Beratungsleistungen können staatlich subventioniert werden. Wir stehen Ihnen als Partner kompetent zur Seite.

VELIT Consulting

Wer kann gefördert werden?

Grundsätzlich gilt, dass Beratungsleistungen vor der tatsächlichen Unternehmensgründung nicht durch das angebotene Programm bezuschusst werden können. Die einzelnen Bundesländer bieten jedoch andere Zuschüsse und kostenfreie Beratungsleistungen für die Vorgründungsphase an.

Die Unternehmensförderung richtet sich an drei verschiedene Empfängergruppen, die jedoch alle der EU-Mittelstandsdefinition für kleine und mittlere Unternehmen (KMUs) entsprechen müssen.

Den Papierkram erledigen wir

Wir erleichtern Ihnen den Einstieg in das Förderprogramm und informieren Sie im Rahmen eines individuellen Projektplans über Arbeitsschritte und Maßnahmen.

Um Ihrem Unternehmen den Einstieg in das Förderprogramm zu erleichtern, übernimmt die VELIT Consulting GmbH die Antragsstellung. Anschließend erfolgt eine Prüfung durch die Leitstellen des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Für Unternehmen in Schwierigkeiten ist zudem ein Informationsgespräch mit einem Regionalpartner des BAFA verpflichtend.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf der Website der BAFA.

Ob Sie für Ihr Unternehmen Förderzuschüsse beantragen können sowie Einzelheiten zum Ablauf erfahren Sie von uns in einem unverbindlichen Erstgespräch.

Unsere Leistungen im Überblick

Wir machen Datenschutz - sicher und einfach. Wir sind kompetente Partner und bieten ein umfassendes Leistungsportfolio an. Dadurch schaffen wir Ihnen die notwendigen Freiräume, damit Sie sich voll und ganz auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.

IT-Sicherheit

Datenschutz

Consulting

Externe Datenschutz­beauftragte

Seminare

Beschäftigte schulen

Gegenstand der Unternehmensförderung

Die Beratungsdienstleistungen werden für drei Beratungsschwerpunkte angeboten. Die Bezuschussung ist dabei abhängig von der Empfängergruppe.

Beratung für Jungunternehmen und Bestandsunternehmen

Allgemeine Beratungen

Die allgemeine Beratung umfasst Beratungsdienstleistungen zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung.

Spezielle Beratungen

Neben der allgemeinen Beratung können weitere Beratungsleistungen zu speziellen Themen wie Migranten, Mitarbeitende mit Behinderung oder Nachhaltigkeit in Anspruch genommen werden.

Beratungszuschuss

Junge Unternehmen können sich maximal fünf Beratungstage à 800 Euro fördern lassen, um der Bemessungsgrundlage von 4.000 Euro zu entsprechen. Abhängig vom Unternehmensstandort beträgt der Mindestfördersatz immer 50% der Beratungskosten.

Bestandsunternehmen werden mit der Übernahme von Beratungskosten von maximal 3.000 Euro gefördert. Auch hier beträgt der Fördersatz je nach Standort zwischen 50-80%.

Beratung für Unternehmen in Schwierigkeiten

Unternehmenssicherungsberatung

Unternehmen in Schwierigkeiten erhalten einen Beratungszuschuss für Beratungsdienstleistungen zu Fragen der Wiederherstellung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit. Zusätzlich zur Unternehmenssicherungsberatung kann eine weitere allgemeine Folgeberatung zur Vertiefung der Maßnahmen gefördert werden.

Die Förderung von Unternehmen in Schwierigkeiten erfolgt standortunabhängig mit einem Fördersatz von 90%.

Höhe des Beratungszuschusses

Wie hoch die Förderung ausfällt, ist abhängig von der Bemessungsgrundlage sowie dem Standort des jeweiligen Unternehmens.

Bemessungs­grundlage Region Fördersatz Maximaler Zuschuss
Junge Unternehmen nicht länger als 2 Jahre am Markt
4.000€ Neue Bundesländer (ohne Berlin und ohne Region Leipzig) 80% 3.200€
Region Lüneburg 60% 2.400€
Alte Bundesländer (ohne Region Lüneburg) mit Berlin und Region Leipzig 50% 2.000€
Bestandsunternehmen ab dem dritten Jahr nach Gründung
3.000€ Neue Bundesländer (ohne Berlin und ohne Region Leipzig) 80% 2.400€
Region Lüneburg 60% 1.800€
Alte Bundesländer (ohne Region Lüneburg) mit Berlin und Region Leipzig 50% 1.500€
Unternehmen in Schwierigkeiten
3.000€ Alle Standorte 90% 2.700€