VELIT Consulting ist autorisierter Berater im Unternehmensförderungsprogramm des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Der unternehmerische Alltag steckt voller Herausforderungen, bei denen ein Expertenrat oft hilfreich sein kann. Als Gründer oder Unternehmer wird oftmals eine professionelle Beratung in einem Themengebiet benötigt. Da bei einer individuellen Betreuung auch entsprechende Kosten anfallen, hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eine Förderinitiative ins Leben gerufen, die bis zu 80 Prozent der anfallenden Kosten für Beratungsdienstleistungen trägt. Der Beratungszuschuss mit dem vollständigen Namen „Förderung unternehmerischen Know-hows“ fasst die bisher angebotenen Förderprogramme „Förderung unternehmerischen Know-Hows durch Unternehmensberatung“, „Gründercoaching Deutschland“, „Turn-Around-Beratung“ und „Runder Tisch“ unter einem gemeinsamen Namen zusammen.
Grundsätzlich gilt, dass Beratungsleistungen vor der tatsächlichen Unternehmensgründung nicht durch das angebotene Programm bezuschusst werden können. Die einzelnen Bundesländer bieten jedoch andere Zuschüsse und kostenfreie Beratungsleistungen für die Vorgründungsphase an.
Die Unternehmensförderung richtet sich an drei verschiedene Empfängergruppen, die jedoch alle der EU-Mittelstandsdefinition für kleine und mittlere Unternehmen (KMUs) entsprechen müssen.
Um Ihrem Unternehmen den Einstieg in das Förderprogramm zu erleichtern, übernimmt die VELIT Consulting GmbH die Antragsstellung. Anschließend erfolgt eine Prüfung durch die Leitstellen des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Für Unternehmen in Schwierigkeiten ist zudem ein Informationsgespräch mit einem Regionalpartner des BAFA verpflichtend.
Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf der Website der BAFA.
Ob Sie für Ihr Unternehmen Förderzuschüsse beantragen können sowie Einzelheiten zum Ablauf erfahren Sie von uns in einem unverbindlichen Erstgespräch.
Die allgemeine Beratung umfasst Beratungsdienstleistungen zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung.
Neben der allgemeinen Beratung können weitere Beratungsleistungen zu speziellen Themen wie Migranten, Mitarbeitende mit Behinderung oder Nachhaltigkeit in Anspruch genommen werden.
Junge Unternehmen können sich maximal fünf Beratungstage à 800 Euro fördern lassen, um der Bemessungsgrundlage von 4.000 Euro zu entsprechen. Abhängig vom Unternehmensstandort beträgt der Mindestfördersatz immer 50% der Beratungskosten.
Bestandsunternehmen werden mit der Übernahme von Beratungskosten von maximal 3.000 Euro gefördert. Auch hier beträgt der Fördersatz je nach Standort zwischen 50-80%.
Unternehmen in Schwierigkeiten erhalten einen Beratungszuschuss für Beratungsdienstleistungen zu Fragen der Wiederherstellung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit. Zusätzlich zur Unternehmenssicherungsberatung kann eine weitere allgemeine Folgeberatung zur Vertiefung der Maßnahmen gefördert werden.
Die Förderung von Unternehmen in Schwierigkeiten erfolgt standortunabhängig mit einem Fördersatz von 90%.
Bemessungsgrundlage | Region | Fördersatz | Maximaler Zuschuss |
Junge Unternehmen nicht länger als 2 Jahre am Markt | |||
4.000€ | Neue Bundesländer (ohne Berlin und ohne Region Leipzig) | 80% | 3.200€ |
Region Lüneburg | 60% | 2.400€ | |
Alte Bundesländer (ohne Region Lüneburg) mit Berlin und Region Leipzig | 50% | 2.000€ | |
Bestandsunternehmen ab dem dritten Jahr nach Gründung | |||
3.000€ | Neue Bundesländer (ohne Berlin und ohne Region Leipzig) | 80% | 2.400€ |
Region Lüneburg | 60% | 1.800€ | |
Alte Bundesländer (ohne Region Lüneburg) mit Berlin und Region Leipzig | 50% | 1.500€ | |
Unternehmen in Schwierigkeiten | |||
3.000€ | Alle Standorte | 90% | 2.700€ |