VELIT Consulting ist autorisierter Berater im Unternehmensförderungsprogramm des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Unternehmen stehen im Alltag oft vor vielen komplizierten Herausforderungen, die allein schwer zu bewältigen sind. Eine Unternehmensberatung von qualifizierten Experten kann dabei die entscheidene Hilfe sein. Um die Kosten einer individuellen Beratung für kleine und mittelständische Unternehmen zu senken, entstand ein Programm der BAFA „Förderung unternehmerischen Know-hows“, mit dessen Hilfe bis zu 80 Prozent der anfallenden Kosten für Beratungsdienstleistungen übernommen werden können.
Hinter der Abkürzung BAFA verbirgt sich das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, welches innerhalb der Außenwirtschaft, Wirtschaftsförderung, Energie und Wirtschaftsprüferaufsicht wichtige Aufgaben übernimmt. Im Bereich der Wirtschaftsförderung stellt eine der Aufgabe des BAFA die Abwicklung von Programmen für kleine und mittlere Unternehmen dar, welche dabei helfen die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu stärken.
Im Rahmen des Programms „Förderung unternehmerischen Know-hows“ der BAFA werden Unternehmensberatungen kleiner und mittelständischer Unternehmen gefördert. Hierbei werden qualifizierten Berater:innen eingesetzt, welche das jeweilige Unternehmen in allen wirtschaftlichen, personellen, finanziellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung beraten können. Steckt ein Unternehmen in Schwierigkeiten ist es möglich einen Beratungszuschuss zu erhalten.
Um das Förderprogramm der BAFA und die einhergehende Unternehmensberatung wahrnehmen zu können, muss zunächst ein Antrag gestellt werden. Anschließend erfolgt eine Prüfung durch die Leitstellen des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Für Unternehmen in Schwierigkeiten ist zudem ein Informationsgespräch mit einem Regionalpartner des BAFA verpflichtend.
Die allgemeine Beratung umfasst Beratungsdienstleistungen zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung.
Neben der allgemeinen Beratung können weitere Beratungsleistungen zu speziellen Themen wie Migranten, Mitarbeitende mit Behinderung oder Nachhaltigkeit in Anspruch genommen werden.
Junge Unternehmen können sich maximal fünf Beratungstage à 800 Euro fördern lassen, um der Bemessungsgrundlage von 4.000 Euro zu entsprechen. Abhängig vom Unternehmensstandort beträgt der Mindestfördersatz immer 50% der Beratungskosten.
Bestandsunternehmen werden mit der Übernahme von Beratungskosten von maximal 3.000 Euro gefördert. Auch hier beträgt der Fördersatz je nach Standort zwischen 50-80%.
Unternehmen in Schwierigkeiten erhalten einen Beratungszuschuss für Beratungsdienstleistungen zu Fragen der Wiederherstellung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit. Zusätzlich zur Unternehmenssicherungsberatung kann eine weitere allgemeine Folgeberatung zur Vertiefung der Maßnahmen gefördert werden.
Die Förderung von Unternehmen in Schwierigkeiten erfolgt standortunabhängig mit einem Fördersatz von 90%.
Ob am Telefon, per E-Mail oder persönlich bei einem Kaffee: Wir nehmen uns Zeit für Ihre Fragen und informieren Sie bei einer kostenfreien Erstberatung über ihre Fördermöglichkeiten. Kontaktieren Sie uns – wir beraten Sie gerne!