Datenschutz­erklärung sicher erstellen

Fast jede Webseite benötigt heute eine, fast jeder von uns hat sie zumindest schon einmal überflogen – die Datenschutz­erklärung. Aber auch beim Einstellen neuer Mitarbeiter oder beim Abschließen neuer Kundenverträge hat der Betroffene ein Recht auf Information über die Art und Weise der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten.

Der Verantwortliche hat nach Vorgabe der DSGVO die betroffene Person bei Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zum Zeitpunkt der Erhebung ausführlich darüber zu informieren. Diese Information wird auch Datenschutzhinweis, Datenschutz­erklärung oder Datenschutzinformation genannt. Die gesetzliche Grundlage können Sie Artt. 13,14 DSGVO entnehmen.

Maren Kübler
Jennifer Schild
Christian Wack
Dr. Karl-J. Wack
Hubert Beeck

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Von der Erstberatung über die Projektbegleitung, das Erstellen einer Datenschutz­erklärung und die Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten – Wir stehen Ihnen als Partner kompetent zur Seite.

VELIT Consulting

Datenschutz­erklärungen auf Webseiten

Die erste Assoziation, die Sie wahrscheinlich mit der Datenschutz­erklärung haben, ist die Webseite. Im Allgemeinen muss jeder Verantwortliche den Betroffenen über jede Art der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten informieren. Mit der Datenschutz­erklärung kann der Verantwortliche unter anderem dem Grundsatz der Transparenz nachkommen. Verarbeitet ein Webseitenbetreiber personenbezogene Daten seiner Besucher, so sollte er eine leicht zugängliche Datenschutz­erklärung auf seiner Webseite einbinden. Heutzutage verarbeiten nahezu alle Webseitenbetreiber personenbezogene Daten, sodass eine Datenschutz­erklärung auf jeder Webseite unumgänglich ist. Diesen Aspekt sollten Sie auch unbedingt als erstes auf Ihrer Webseite angehen.

Als typische personenbezogene Daten zählen IP-Adresse, Standortdaten sowie die E-Mail-Adresse. Der genaue Inhalt einer Datenschutz­erklärung richtet sich danach, wie Sie als Webseitenbetreiber mit den personenbezogenen Daten der Besucher umgehen und welche Tools Sie eingebunden haben. Haben Sie beispielsweise Google Analytics auf ihrer Webseite eingebunden, so müssen Sie über die Verarbeitung der Daten durch Google Analytics informieren.

Die Datenschutz­erklärung klärt den Besucher über die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten und die daraus resultierenden Rechte auf. Daher sollte diese Datenschutz­erklärung in einfacher und verständlicher Sprache verfasst sein.

Was sollte in jeder Datenschutz­erklärung vorkommen?

Eine Datenschutz­erklärung ist immer individuell für die entsprechende Verarbeitung zu erstellen. Dennoch müssen einige Inhalte immer aufgeführt werden.

Inhalte, die immer in einer Datenschutz­erklärung zu finden sind

Sie haben noch keine Datenschutz­erklärung?

Wir helfen Ihnen eine rechtssichere Datenschutz­erklärung zu erstellen und Ihre Unternehmensprozesse DSGVO-konform anzupassen.

Unsere Leistungen im Überblick

Wir machen Datenschutz - sicher und einfach. Wir sind kompetente Partner und bieten ein umfassendes Leistungsportfolio an. Dadurch schaffen wir Ihnen die notwendigen Freiräume, damit Sie sich voll und ganz auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.

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Datenschutz­erklärung & Impressum

Neben der Datenschutz­erklärung ist ein weiterer wichtiger Bestandteil einer Webseite das Impressum. Die Pflicht, ein Impressum zu führen, ist in Deutschland im § 5 Telemediengesetz (TMG) und § 18 Abs. 2 Medienstaatsvertrag (MStV) verankert.

Die Anbieterkennzeichnung gibt Aufschluss darüber, wer die Verarbeitung der personenbezogenen Daten vornimmt, also grundlegende Informationen zum Webseiten-Betreiber.

Bevor Ihre Webseite online geht, sollten Sie unbedingt die Angaben im Impressum und der Datenschutz­erklärung auf Richtigkeit und Vollständigkeit überprüfen. Andernfalls droht Ihnen eine Ordnungswidrigkeit bzw. ein Bußgeld.

Grundlegende Punkte, die in jedem Impressum vorhanden sein müssen

Erstellen von Datenschutz-Nachweisen

Beim Erstellen von Datenschutz-Nachweisen, wie beispielsweise Impressum oder Datenschutzinformation, gibt es viele verschiedene Vorgaben zu beachten. Vor allem im rechtlichen Kontext ist es riskant beim Erstellen dieser Nachweise Fehler zu verursachen oder Lücken zu lassen. Diese können bei Problemen oder Vorkommnissen teure Folgen haben. Um diesen Situationen zu entgehen, ist es empfehlenswert Expert:innen zurate zu ziehen. Diese können beim Erstellen der Datenschutz-Nachweise helfen oder komplett übernehmen. So sind Sie immer auf der sicheren Seite.

Zum Erstellen der verschiedenen Datenschutz-Nachweise sind jeweils unterschiedliche Aspekte des Unternehmens und rechtliche Vorstellungen relevant. Es ist entscheidend, die Prozesse innerhalb des Unternehmens genau zu kennen, um zu ermitteln, welche Nachweise erstellt werden sollten und wie der Inhalt ausfallen muss. Beim Erstellen dieser Datenschutz-Nachweise gibt es einige allgemeine Formulierungen, aber auch einzelne Abschnitte, die auf unternehmensspezifischen Gegebenheiten beruhen.