Datenschutzinformation erstellen

Jeder Verantwortliche, der personenbezogene Daten verarbeitet, muss vor der Verarbeitung die betroffene Person über die Verarbeitung aufklären. Diese Information über die Verarbeitung der Daten wird auch Datenschutzinformation genannt. Sie kennen Sie sicherlich unter dem Begriff der Datenschutzerklärung, allerdings finden wir diesen nicht so passend. Schließlich möchten Sie nur über die Verarbeitung informieren und nichts rechtliches erklären. Der Begriff einer "Erklärung" wird immer mit der Handlung "sich fest binden zu wollen" assoziiert.

Maren Kübler
Jennifer Schild
Christian Wack
Dr. Karl-J. Wack
Hubert Beeck

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Von der Erstberatung über die Projektbegleitung bis hin zu kontinuierlichen Verbesserungen oder die Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten – Wir stehen Ihnen als Partner kompetent zur Seite.

VELIT Consulting

Inhalt und Aufbau einer Datenschutzinformation

Das Erstellen einer Datenschutzinformation ist beispielsweise immer von Nöten, wenn eine Webseite zu nicht privaten und familiären Zwecken gehostet wird. In einer Datenschutzinformation unterrichtet der Verantwortliche in einfacher und klarer Sprache den Besucher bzw. Nutzer über die Verarbeitung seiner Daten während seinem Besuch. Jede Datenschutzinformation unterscheidet sich von einander, ein universelles Muster gibt es leider nicht.

Zum Inhalt einer solchen Datenschutzinformation gehört allgemein:

DSGVO-konforme Datenschutzinformation erstellen

Wir unterstützen Sie bei dem Erstellen einer DSGVO-konformen Datenschutzinformation und sind Ihr kompetenter Ansprechpartner bei allen Fragen rund um Datenschutz & Datensicherheit.

Unsere Leistungen im Überblick

Wir machen Datenschutz - sicher und einfach. Wir sind kompetente Partner und bieten ein umfassendes Leistungsportfolio an. Dadurch schaffen wir Ihnen die notwendigen Freiräume, damit Sie sich voll und ganz auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.

IT-Sicherheit

Datenschutz

Consulting

Externe Datenschutz­beauftragte

Seminare

Beschäftigte schulen

Datenschutz

Der Begriff Datenschutz ist in Art. 8 Grundrechtecharta verankert und kann anhand dieser Gesetzesnorm, die im Übrigen für alle Mitgliedstaaten bindendes Recht ist, genauer definiert werden. Im Duden wird der Datenschutz als "Schutz der Bürger:innen vor unbefugter Erhebung, Speicherung und Weitergabe von Daten, die ihre Person betreffen" beschrieben. Diese Thematik ist vor allem im digitalen Kontext relevant und präsent. Durch das stetige Weiterentwickeln von Technologien nimmt auch die Erhebung, Verarbeitung und Weitergabe von Daten zu. Die Datenschutz-Grundverordnung, kurz DSGVO, dient zur Vereinheitlichung der Regeln zur Verarbeitung personenbezogener Daten innerhalb der EU. Hier werden unter anderem verschiedene Rechte der Betroffenen geregelt, wie beispielsweise das Recht auf Auskunft, sowie Grundsätze festgelegt, welche einen datenschutzkonformen Umgang mit den erhobenen Daten sicherstellen. Um Daten rechtmäßig zu verarbeiten und dem Datenschutz gerecht zu werden, bedarf es einer Rechtsgrundlage gemäß DSGVO, sowie einer Einwilligungserklärung des Betroffenen oder der Betroffenen.

Erstellen von Datenschutz-Nachweisen

Beim Erstellen von Datenschutz-Nachweisen, wie beispielsweise Impressum oder Datenschutzinformation, gibt es viele verschiedene Vorgaben zu beachten. Vor allem im rechtlichen Kontext ist es riskant beim Erstellen dieser Nachweise Fehler zu verursachen oder Lücken zu lassen. Diese können bei Problemen oder Vorkommnissen teure Folgen haben. Um diesen Situationen zu entgehen, ist es empfehlenswert Expert:innen zurate zu ziehen. Diese können beim Erstellen der Datenschutz-Nachweise helfen oder komplett übernehmen. So sind Sie immer auf der sicheren Seite.

Zum Erstellen der verschiedenen Datenschutz-Nachweise sind jeweils unterschiedliche Aspekte des Unternehmens und rechtliche Vorstellungen relevant. Es ist entscheidend, die Prozesse innerhalb des Unternehmens genau zu kennen, um zu ermitteln, welche Nachweise erstellt werden sollten und wie der Inhalt ausfallen muss. Beim Erstellen dieser Datenschutz-Nachweise gibt es einige allgemeine Formulierungen, aber auch einzelne Abschnitte, die auf unternehmensspezifischen Gegebenheiten beruhen.