Externe Datenschutz­beauftragte Karlsruhe

Datenschutz­beauftragte und die damit verbundene Pflicht zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten gab es in Deutschland bereits vor Einführung der DSGVO. Mit der Datenschutzgrundverordnung wurde das Konzept der Datenschutz­beauftragten europaweit etabliert. Die Pflicht zur Benennung hängt von der Kerntätigkeit des Unternehmens ab und ist in Art. 37 DSGVO geregelt. Daneben regelt unser nationales Datenschutzgesetz in § 38 BDSG-neu weitere Anwendungsfälle. Ein vorsätzliches und fahrlässiges Versäumnis der Benennung eines betrieblichen Datenschutz­beauftragten stellt eine bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeit dar.

Maren Kübler
Jennifer Schild
Christian Wack
Dr. Karl-J. Wack
Hubert Beeck

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Unser Team besteht aus einer Kombination von IT-Expert:innen und Jurist:innen, damit wir Ihnen die bestmögliche Beratung anbieten können. Profitieren auch Sie von unserem software-entwicklungsnahen Know-how und unserer Expertise.

VELIT Consulting

Vorteile von externen Datenschutz­beauftragten

Die komplexen Anforderungen des Datenschutzes können auch durch einen internen Datenschutz­beauftragten bewältigt werden. Für die Bearbeitung müssen Beschäftigte allerdings von der Kerntätigkeit freigestellt und gesondert auf Vorschriften des Datenschutzrechts geschult werden.

Wir stellen Ihnen externe Datenschutz­beauftragte zur Seite

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Unsere Datenschutz­beauftragten unterstützen Sie bei der Umsetzung datenschutz­rechtlicher Vorschriften und sind Ihre kompetenten Ansprechpartner bei allen Fragen rund um Datenschutz & Datensicherheit.

Unsere Leistungen im Überblick

Wir machen Datenschutz - sicher und einfach. Wir sind kompetente Partner und bieten ein umfassendes Leistungsportfolio an. Dadurch schaffen wir Ihnen die notwendigen Freiräume, damit Sie sich voll und ganz auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.

IT-Sicherheit

Datenschutz

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Externe Datenschutz­beauftragte

Seminare

Beschäftigte schulen

Aufgaben der Datenschutz­beauftragten

Die Aufgaben eines Datenschutz­beauftragten sind in Art. 39 DSGVO gesetzlich festgehalten.

Unsere Arbeitsweise stützt sich auf diese gesetzliche Grundlage. Im engen Austausch erarbeiten wir mit Ihnen gemeinsam einen Umsetzungsplan der Anforderungen aus DSGVO und BDSG und sprechen Ihnen Maßnahmen- und Optimierungsempfehlungen aus. Als externe Datenschutz­beauftragte überwachen wir während der gesamten Dienstlaufzeit die Erfüllung und Einhaltung aller datenschutzrechtlichen Anforderungen im Unternehmen. Wir arbeiten nicht nur eng mit Ihnen zusammen, sondern übernehmen auch die Kommunikation und Fallbearbeitung mit der Aufsichtsbehörde. Weiterhin dienen externe Datenschutz­beauftragte als eine ständige Anlaufstelle für Beschäftigte und Betroffene.

Wissenswertes über Karlsruhe

Karlsruhe ist eine Großstadt in Baden-Württemberg und trägt aufgrund ihres fächerförmigen Grundrisses den Beinamen „Fächerstadt“. Seine 310.000 Einwohner machen Karlsruhe zur zweitgrößte Stadt in Baden-Württemberg. Das heute weit über die Stadtgrenzen hinaus bekannte Karlsruher Institut für Technologie ging aus dem bereits 1825 durch Großherzog Ludwig I. gegründeten Polytechnikum hervor. Gegenwärtig gilt Karlsruhe als IT-und Technologiezentrum. 1715 wurde Karlsruhe vom heutigen Stadtteil Durlach aus als barocke Planstadt gegründet. Seit 1950 befindet sich der Bundesgerichtshof und der Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof sowie seit 1951 das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Kulturell ist Karlsruhe breit aufgestellt, unter anderem findet sich in Karlsruhe das bekannte ZKM, Zentrum für Kunst und Medien, sowie das Badische Landesmuseum oder die Staatliche Kunsthalle. In Karlsruhe studieren etwa 42.000 Studenten an insgesamt neun Hochschulen. Das Karlsruher Institut für Technologie ist eine Universität des Landes Baden-Württemberg. Es gibt dort etwa 25.000 Studierende und 9.400 Beschäftigte. Dies macht das KIT zum größten Arbeitgeber Karlsruhe und zum größten Forschungsinstitut Deutschlands.