Kirchendatenschutz

Die Kirche nimmt in unserem System eine besondere Rolle ein, denn Kirchen haben das Recht und die Freiheiten, ihre Angelegenheiten selbst durch kirchliche Gesetze zu ordnen. Diese müssen allerdings fundamentale Rechtsprinzipien und die Werte und Auszeichnungen der staatlichen Justiz einhalten. Des Weiteren dürfen kirchliche Gesetze nicht mit dem staatlichen Recht in Konflikt stehen.

Maren Kübler
Jennifer Schild
Christian Wack
Dr. Karl-J. Wack
Hubert Beeck

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Die Kirche und der Datenschutz

Auch in Sachen Datenschutz gibt es für die Kirche eigene Regelungen. Der Kirchendatenschutz muss dabei aber immer mit der DSGVO im Einklang stehen. Im übertragenen Sinne gibt es den Kirchendatenschutz schon lange. Das Beichtgeheimnis ist ein entsprechendes Beispiel dafür.

Der Kirchendatenschutz unterscheidet sich zwischen der katholischen und der evangelischen Kirche. Beide Kirchen haben ihre eigenen Vorschriften zum Datenschutz, welche jeweils mit Einführung der DSGVO überarbeitet wurden. Der Kirchendatenschutz der katholischen Kirche wird im KDG, dem „Gesetz über den Kirchlichen Datenschutz“ definiert. Während die evangelische Kirche den Kirchendatenschutz in ihrem Gesetz „Kirchengesetz über den Datenschutz der Evangelischen Kirche in Deutschland (DSG-EKD)“ festlegt.

Unterschiede und Gemeinsamkeiten

Kirchendatenschutz und DSGVO sind sich in vielerlei Hinsicht sehr ähnlich, da die DSGVO und der kirchliche Datenschutz in Einklang stehen müssen. Allerdings lassen sich auch ein paar Unterschiede feststellen:

Unsere Leistungen im Überblick

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Datenschutz

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Kirche

Bei einer Kirche handelt es sich um einen geweihten Versammlungsort für Personen, die dem christlichen Glauben zugehörig sind. Diese können dort Gottesdienste oder andere christliche Rituale abhalten. Der Ursprung des Begriffs „Kirche“ lässt sich in etwa auf das 8. Jahrhundert datieren und zurückzuführen ist der Begriff auf das althochdeutsche Wort „kirihha“ und das mittelhochdeutsche Wort „kirche“.

Neben dem Gebäude selbst lässt sich die Kirche aber auch als Organisation definieren. In der evangelischen Kirche in Baden beispielsweise stellt eine Pfarrgemeinde die grundlegende örtliche Einheit dar. Diese arbeiten allerdings nur auf Basis des kirchlichen Rechts und dürfte deswegen im Bereich des staatlichen Rechts nicht tätig werden. Das bedeutet, dass die Pfarrgemeinde beispielsweise keine Verträge schließen kann. Um dennoch geschäftsfähig zu sein, schließen sich Pfarrgemeinden zu Kirchengemeinden zusammen, denn diese unterliegen dem öffentlichen Recht.

Im Allgemeinen tritt die Kirche aber auch als Unternehmen auf. Denn etwa zwei Millionen in kirchlichen Unternehmen und Institutionen beschäftigte Menschen machen die Kirche zum größten privatrechtlichen Arbeitgeber Deutschlands.

Datenschutz

Der Begriff Datenschutz ist in Art. 8 Grundrechtecharta verankert und kann anhand dieser Gesetzesnorm, die im Übrigen für alle Mitgliedstaaten bindendes Recht ist, genauer definiert werden. Im Duden wird der Datenschutz als "Schutz der Bürger:innen vor unbefugter Erhebung, Speicherung und Weitergabe von Daten, die ihre Person betreffen" beschrieben. Diese Thematik ist vor allem im digitalen Kontext relevant und präsent. Durch das stetige Weiterentwickeln von Technologien nimmt auch die Erhebung, Verarbeitung und Weitergabe von Daten zu. Die Datenschutz-Grundverordnung, kurz DSGVO, dient zur Vereinheitlichung der Regeln zur Verarbeitung personenbezogener Daten innerhalb der EU. Hier werden unter anderem verschiedene Rechte der Betroffenen geregelt, wie beispielsweise das Recht auf Auskunft, sowie Grundsätze festgelegt, welche einen datenschutzkonformen Umgang mit den erhobenen Daten sicherstellen. Um Daten rechtmäßig zu verarbeiten und dem Datenschutz gerecht zu werden, bedarf es einer Rechtsgrundlage gemäß DSGVO, sowie einer Einwilligungserklärung des Betroffenen oder der Betroffenen.