Kirchendatenschutzgesetz

Da Kirchen in Deutschland das Recht haben, ihre Belange durch eigene kirchliche Gesetze zu regeln, wird die Kirche auch in Sachen Datenschutz speziell behandelt. Das Kirchendatenschutzgesetz weist auch zwischen der katholischen und der evangelischen Kirche Unterschiede auf, in beiden Fällen ist es aber mit der DSGVO im Einklang, denn dies ist eine grundlegende Voraussetzung für das kirchliche Gesetz im Allgemeinen und somit auch für das Kirchendatenschutzgesetz.

Maren Kübler
Jennifer Schild
Christian Wack
Dr. Karl-J. Wack
Hubert Beeck

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Die kirchliche Gesetz und der Datenschutz

Das Kirchendatenschutzgesetz regelt nicht nur den Umgang mit personenbezogenen Daten innerhalb der Kirche sondern auch innerhalb von kirchlichen Krankenhäusern, Kindertagesstätten, soziale Einrichtungen und weiteren kirchlichen Trägern. Somit unterliegen nicht nur die Daten der Mitglieder der Kirchengemeinde dem Kirchendatenschutzgesetz sondern auch die Daten von beispielsweise Patient:innen in entsprechenden Krankenhäusern oder Bewohner:innen von sozialen Einrichtungen.

Obwohl sich das Kirchendatenschutzgesetz und die DSGVO in sehr vielen Teilen gleichen, gibt es dennoch einige Unterschiede, welche sich unter anderem auf die Schriftformerfordernis, die Verpflichtung auf das Datengeheimnis, die Benennung von Datenschutzbeauftragten und die Höhe der Bußgelder auswirken. So haben Bußgelder im Kirchendatenschutzgesetz beispielsweise eine viel geringere Obergrenze, ein Datenschutzbeauftragter muss aber schon bei einer geringeren Anzahl an Mitarbeiter:innen beauftragt werden.

Kirche

Bei einer Kirche handelt es sich um einen geweihten Versammlungsort für Personen, die dem christlichen Glauben zugehörig sind. Diese können dort Gottesdienste oder andere christliche Rituale abhalten. Der Ursprung des Begriffs „Kirche“ lässt sich in etwa auf das 8. Jahrhundert datieren und zurückzuführen ist der Begriff auf das althochdeutsche Wort „kirihha“ und das mittelhochdeutsche Wort „kirche“.

Neben dem Gebäude selbst lässt sich die Kirche aber auch als Organisation definieren. In der evangelischen Kirche in Baden beispielsweise stellt eine Pfarrgemeinde die grundlegende örtliche Einheit dar. Diese arbeiten allerdings nur auf Basis des kirchlichen Rechts und dürfte deswegen im Bereich des staatlichen Rechts nicht tätig werden. Das bedeutet, dass die Pfarrgemeinde beispielsweise keine Verträge schließen kann. Um dennoch geschäftsfähig zu sein, schließen sich Pfarrgemeinden zu Kirchengemeinden zusammen, denn diese unterliegen dem öffentlichen Recht.

Im Allgemeinen tritt die Kirche aber auch als Unternehmen auf. Denn etwa zwei Millionen in kirchlichen Unternehmen und Institutionen beschäftigte Menschen machen die Kirche zum größten privatrechtlichen Arbeitgeber Deutschlands.

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Gesetz

Im Duden findet sich für den Begriff Gesetz drei unterschiedliche Bedeutungen. Zum einen kann es sich dabei um eine von Staat festgesetzte, rechtlich bindende Vorschrift handeln. Zum anderen kann es sich bei einem Gesetz um ein Ordnungsprinzip handeln, beziehungsweise dem unveränderlichen Zusammenhang zwischen Dingen und Erscheinungen in der Natur. Die dritte Bedeutung ist sehr allgemein verfasst. Sie definiert Gesetz als feste Regel, Richtlinie oder Richtschnur.

In der juristischen Sprache wird zwischen materiellen und formellen Gesetzen unterschieden. Bei einem formellen Gesetz handelt es sich um einen Beschluss, welcher von der Legislative basierend auf den geltenden Gesetzgebungsverfahren gefasst wurde. Da ein solches Gesetz nur innerhalb eines Parlaments gilt wird dies auch als Parlamentsgesetz bezeichnet. Im Gegensatz dazu werden materielle Gesetze von der Exekutive erlassen. Diese sind allgemein verbindlich und gelten für einen unbestimmten Personenkreis und liegen meist als Rechtsverordnung vor.

Datenschutz

Der Begriff Datenschutz ist in Art. 8 Grundrechtecharta verankert und kann anhand dieser Gesetzesnorm, die im Übrigen für alle Mitgliedstaaten bindendes Recht ist, genauer definiert werden. Im Duden wird der Datenschutz als "Schutz der Bürger:innen vor unbefugter Erhebung, Speicherung und Weitergabe von Daten, die ihre Person betreffen" beschrieben. Diese Thematik ist vor allem im digitalen Kontext relevant und präsent. Durch das stetige Weiterentwickeln von Technologien nimmt auch die Erhebung, Verarbeitung und Weitergabe von Daten zu. Die Datenschutz-Grundverordnung, kurz DSGVO, dient zur Vereinheitlichung der Regeln zur Verarbeitung personenbezogener Daten innerhalb der EU. Hier werden unter anderem verschiedene Rechte der Betroffenen geregelt, wie beispielsweise das Recht auf Auskunft, sowie Grundsätze festgelegt, welche einen datenschutzkonformen Umgang mit den erhobenen Daten sicherstellen. Um Daten rechtmäßig zu verarbeiten und dem Datenschutz gerecht zu werden, bedarf es einer Rechtsgrundlage gemäß DSGVO, sowie einer Einwilligungserklärung des Betroffenen oder der Betroffenen.