Kontakt Aufsichtsbehörde

Für die Überwachung der Einhaltung des Datenschutzrechts sind in der EU die sogenannten Aufsichtsbehörden zuständig. Sie sind als unabhängiges Überwachungsorgan des Datenschutzes anzusehen. Jeder Mitgliedstaat der EU ist verpflichtet mindestens eine Aufsichtsbehörde zu führen.

Zwei Mal im Jahr treffen sich die unabhängigen deutschen Aufsichtsbehörden zur Datenschutzkonferenz (DSK) und verabschieden Beschlüsse, Orientierungshilfen oder Stellungnahmen.

Maren Kübler
Jennifer Schild
Christian Wack
Dr. Karl-J. Wack
Hubert Beeck

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VELIT Consulting

Die Landes­daten­schutz­beauftragten der Aufsichtsbehörden

In Deutschland gibt es insgesamt 16 Aufsichtsbehörden für öffentliche und 16 für nicht-öffentliche Stellen, d.h. jedes Bundesland hat somit seine eigene Aufsichtsbehörde. Für jede Aufsichtsbehörde gibt es noch einen Landes­daten­schutz­beauftragten sowie zusätzlich einen Landes­daten­schutz­beauftragten für die Bundesrepubik Deutschland.

Stand: August 2021

Zuständig für Landesbeauftragte Email URL
Ganz Deutschland
Bund Prof. Ulrich Kelber poststelle@bfdi.bund.de https://www.bfdi.bund.de
Süden
Baden-Württemberg Dr. Stefan Brink poststelle@lfdi.bwl.de https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de
Bayern Prof. Dr. Thomas Petri poststelle@datenschutz-bayern.de https://www.datenschutz-bayern.de
Osten
Berlin Maja Smoltczyk mailbox@datenschutz-berlin.de https://www.datenschutz-berlin.de
Brandenburg Dagmar Hartge poststelle@lda.brandenburg.de https://www.lda.brandenburg.de
Mecklenburg-Vorpommern Heinz Müller info@datenschutz-mv.de https://www.datenschutz-mv.de
Sachsen Andreas Schurig saechsdsb@slt.sachsen.de https://www.saechsdsb.de/
Sachsen-Anhalt Albert Cohaus (V.i.A.) poststelle@lfd.sachsen-anhalt.de https://datenschutz.sachsen-anhalt.de
Thüringen Dr. Lutz Hasse poststelle@datenschutz.thueringen.de https://www.tlfdi.de
Norden
Bremen Dr. Imke Sommer office@datenschutz.bremen.de https://www.datenschutz.bremen.de
Hamburg Prof. Dr. Johannes Caspar mailbox@datenschutz.hamburg.de https://www.datenschutz-hamburg.de
Niedersachsen Barbara Thiel poststelle@lfd.niedersachsen.de https://www.lfd.niedersachsen.de
Schleswig-Holstein Marit Hansen mail@datenschutzzentrum.de https://www.datenschutzzentrum.de
Westen
Hessen Prof. Dr. Alexander Roßnagel poststelle@datenschutz.hessen.de https://www.datenschutz.hessen.de
Nordrhein-Westfalen Bettina Gayk poststelle@ldi.nrw.de https://www.ldi.nrw.de
Rheinland-Pfalz Prof. Dr. Dieter Kugelmann poststelle@datenschutz.rlp.de https://www.datenschutz.rlp.de
Saarland Monika Grethel poststelle@datenschutz.saarland.de https://www.datenschutz.saarland.de

Aufgaben der Aufsichtsbehörden

Die Aufgaben der Aufsichtsbehörden werden in Art. 57 der DSGVO aufgelistet.

Ein kurzer Auszug der Aufgaben

Unsere Leistungen im Überblick

Wir machen Datenschutz - sicher und einfach. Wir sind kompetente Partner und bieten ein umfassendes Leistungsportfolio an. Dadurch schaffen wir Ihnen die notwendigen Freiräume, damit Sie sich voll und ganz auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.

IT-Sicherheit

Datenschutz

Consulting

Externe Datenschutz­beauftragte

Seminare

Beschäftigte schulen

Kontakt

In der heutigen Zeit kann über viele unterschiedliche Kanäle mit einer Person Kontakt aufgenommen werden. Neben Post, E-Mail oder Telefon kann eine Person oder Institution auch über Social Media kontaktiert werden. Hierfür ist kein persönlicher Bezug zur Person oder Institution mehr nötig. Über Social Media kann jeder, der es zulässt, ganz leicht und ohne großen Aufwand kontaktiert werden, dies führt aber auch dazu, dass Nachrichten schnell untergehen und möglicherweise nicht vom Adressaten gelesen werden.

Bei wichtigen Angelegenheiten ist das Verfassen einer E-Mail oder ein Telefonat die bessere Vorgehensweise um mit einer Person verlässlich in Kontakt zu treten, allerdings sind hierfür bestimmte Kontaktdaten notwendig. Wer mit einer Institution in Kontakt treten will, findet meist schnell E-Mail-Adressen oder Telefonnummer auf den entsprechenden Webseiten. So können Anliegen und Fragen direkt mit Zuständigen geklärt werden und an möglichen Lösungen und weiteren Vorgehensweisen gearbeitet werden.

DSGVO

Die DSGVO wurde am 14. April 2016 als Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates verabschiedet, trat daraufhin am 24. Mai 2016 in Kraft und soll der Vereinheitlichung der Regeln zur Verarbeitung personenbezogener Daten dienen. Die DSGVO kommt seit dem 25. Mai 2018 zur Anwendung und soll so einerseits den Verbraucherschutz stärken und andererseits den innereuropäischen Verkehr personenbezogener Daten über die Landesgrenzen der Mitgliedsstaaten hinweg genauso ermöglich, wie der Verkehr solcher Daten innerhalb eines Mitgliedsstaats.

Da es sich bei der DSGVO um eine Europäische Verordnung handelt, gilt sie unmittelbar in allen Mitgliedsstaaten, d.h. die DSGVO muss nicht zuerst in nationales Recht umgesetzt werden. In der DSGVO sind aber Öffnungsklauseln enthalten, die den nationalen Gesetzgeber dazu ermächtigt, die Regelungen der DSGVO zu konkretisieren und zu ergänzen. Der deutsche Gesetzgeber musste also, wie die anderen nationalen Gesetzgeber, neue nationale Gesetze erlassen, um die Vorschriften aus der DSGVO mit dem bestehenden deutschen Recht bestmöglich in Einklang bringen zu könenn. Das nationale Gesetz zum Datenschutz in Deutschland heißt Bundesdatenschutzgesetz-neu.