Seminare und Schulungs­förderung – von 30 % bis zu 70% Zuschuss

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg fördert mit seinem Programm Seminare für die berufliche Weiterbildung. Angesichts der rasanten strukturellen Veränderungen, wie der Digitalisierung sowie dem demografischen Wandel, steigen die Anforderungen in der Arbeitswelt kontinuierlich.

Auch im Bereich des Datenschutzes stiegen die Anforderungen, nicht nur mit der Einführung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Datenschutz & Datensicherheit waren und sind die prägnanten Begriffe im Zusammenspiel mit der Digitalisierung.

Um diesen Herausforderungen gewachsen zu sein, ist lebenslanges Lernen unerlässlich. Wir legen besonderen Wert auf die Fachkräftesicherung, gerade im Umgang mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten, besonders in den mittelständisch geprägten Branchen unseres Bundeslandes. Deshalb erhalten auch ältere Arbeitnehmer ab 55 Jahren einen zusätzlichen Teilnahme-Bonus, um ihre Weiterbildungsmotivation zu stärken.

Ziel des Förderprogramms ist es, durch die Bezuschussung der Kursgebühren die Attraktivität der betrieblichen Weiterbildung zu erhöhen. Der Zuschuss wird vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg auf Basis des ESF Plus-Programmes in Priorität A "Nachhaltige Beschäftigung, lebenslanges Lernen und Fachkräftesicherung, soziale Inklusion, gesellschaftliche Teilhabe und Bekämpfung der Armut" finanziert.

Weiterführende Informationen finden Sie auf der Webseite zum ESF Plus-Programm.

Förderfähige Seminare

Die folgenden Seminare sind durch das ESF Plus-Programm förderfähig.

Sichern Sie sich Ihre berufliche Zukunft mit unseren Fachkursen

Das Förderprogramm richtet sich an jeden Erwerbstätigen in kleinen und mittleren Unternehmen, aber auch Erwerbslose sind bei uns herzlich Willkommen. Mit unseren Schulungen und Seminaren sind Sie für Ihre beruflichen Herausforderungen bestens gerüstet.

Wer wird gefördert?

Insgesamt wird ein Zuschuss von 30% bis zu 70% der förderfähigen Kursgebühren in Form einer Anteilsfinanzierung gewährt. Dadurch wird bei den von uns angebotenen Seminaren für Sie lediglich die reduzierte Kursgebühr fällig.

Unkompliziert sparen

Wenn Sie die Zuwendungs­voraussetzungen erfüllen, bezahlen Sie grundsätzlich nur die reduzierte Kursgebühr. Die administrative Abwicklung erledigen wir als Anbieter.

Zuwendungs­voraussetzungen

Um den Standort Baden-Württemberg attraktiv zu halten und weiter auszubauen, zählt zur wichtigsten Zuwendungsvoraussetzung der Standort des Unternehmens bzw. der Wohnort des Mitarbeitenden, der unbedingt in Baden-Württemberg liegen muss.

Zur Zielgruppe gehören Mitarbeitende bzw. Betriebsangehörige von Betrieben in Baden-Württemberg, die an einer einzelbetriebliche Weiterbildungsmaßnahme teilnehmen. Aber auch Personen, die ihren Wohnsitz in Baden-Württemberg haben, profitieren von der Förderung. Der Unternehmenssitz muss in solchen Fällen nicht unmittelbar in Baden-Württemberg sein.

Daneben bezuschusst das Programm auch Unternehmerinnen und Unternehmer einschließlich Freiberuflerinnen und Freiberufler, die ihren Unternehmenssitz oder Wohnort in Baden-Württemberg haben, Gründungswillige, die in Baden-Württemberg wohnhaft oder beschäftigt sind als auch Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteiger, die in Baden-Württemberg wohnhaft sind.

Es wird ausdrücklich von dem ESF-Plus Programm begrüßt, wenn Teilnehmende mehrere Seminare absolvieren.

Maren Kübler
Jennifer Schild
Christian Wack
Dr. Karl-J. Wack
Hubert Beeck

Kontaktieren Sie uns!

Von der Erstberatung über die Projektbegleitung bis hin zu kontinuierlichen Verbesserungen oder die Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten – Wir stehen Ihnen als Partner kompetent zur Seite.

VELIT Consulting

Nicht förderfähig

Von der Förderung ausgeschlossen sind folgende Betriebe und Betriebsformen.